Im Vorjahr ist die neue Verordnung zur Wärmelieferung in Kraft getreten, die erstmals einheitlich die Einsatzmöglichkeiten von Contracting für alle Mietwohnungen in Deutschland definiert. Künftig können Vermieter unabhängig vom Alter des Mietvertrags die Wärmelieferung unter bestimmten Voraussetzungen an einen Energiedienstleister (Contractor) übertragen.
Eine zentrale Vorgabe ist die Kostenneutralität, die anhand eines Kostenvergleichs vor und nach der Umstellung nachgewiesen werden muss. Um die Vertragspartner dabei zu unterstützen, hat die dena im Rahmen des „Kompetenzzentrums Contracting für Gebäude“ eine Berechnungshilfe erstellt, die kostenlos genutzt und her-untergeladen werden kann. Damit kann der vorgeschriebene Vergleich der Betriebskosten durch Eingabe von Preisen und Verbrauchsdaten durchgeführt werden. Eine weitere Berechnungshilfe ermöglicht Vermietern den Vergleich verschiedener Contracting-Angebote miteinander.
Um die großen bestehenden Einsparpotenziale durch Contracting zu erschließen, betreibt die dena mit Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) das „Kompetenzzentrum Contracting für Gebäude“. Ziel des Kompetenzzentrums ist es, die Voraussetzungen für eine breitere Anwendung des Contracting zu verbessern. Die zentralen Bausteine sind hierbei: Aufbau eines Experten-Netzwerks, die Weiterentwicklung von Contracting-Modellen und -standards, Beratung und Projektbegleitung sowie Öffentlichkeitsarbeit.
Quelle: immobilien-magazin.at