Nach der Begrüßung von ÖVI Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Rohr informierte ÖVI Geschäftsführer MMag. Anton Holzapfel über den aktuellen Diskussionsstand der Implementierung der EU-Verbraucherrechtrichtlinie, deren geplante Umsetzung ein 14-tägiges Rücktrittsrecht des Konsumentens vom Maklervertrag vorsieht - selbst wenn dieser den Vertrag angebahnt hat. Fraglich ist in diesem Zusammenhang auch, in wie weit die Fernabsatzbestimmungen Maklerverträge betreffen wird. Endgültige Klarheit wird wohl erst nach der Regierungsbildung herrschen – der ÖVI wird Sie auf dem Laufenden halten uns sich als Stimme der Immobilienwirtschaft für die Anliegen der Branche einsetzen!

 

Der Makler ist ein Allrounder: Er verfügt über rechtliches, wirtschaftliches und technisches Wissen und ist in der Lage, den Wert einer Immobilie richtig einzuschätzen. Diesen Umständen zum Trotz müssen Makler nach wie vor um ihr Ansehen kämpfen und haben oft Schwierigkeiten, vom privaten Verkäufer eine Abgeberprovision zu lukrieren. Und das, obwohl sie dem Verkäufer Marketing, Verhandlungen, Unterlagenaufbereitung und Besichtigungen abnehmen, Rechtssicherheit bieten und dafür sorgen, dass das Objekt zu einem marktüblichen Preis verkauft wird. In einem Impulsvortrag vermittelte Immobilienverkaufstrainer Georg Ortner unseren Gästen mit bereits erprobten Marketingbeispielen neue Möglichkeiten zur modernen Eigentümerakquise.

 

Gestärkt durch Information und neue Strategien ließen die Teilnehmer die Veranstaltung mit einem Frühstück, das unser Sponsor Xerox dankenswerterweise zur Verfügung gestellt hat, gemütlich ausklingen.

(ÖVI.AT)