Und das zurecht, hat die Installation von Kameras doch viele Vorteile! Neben den klassischen Schutzaufgaben wie Perimeter- und Außenüberwachung gegen Vandalismus, Einbruch und Spionage, schreckt eine Überwachungsanlage potentielle Täter ab und trägt so zum präventiven Schutz von Personen und Sachwerten bei. Kommt es dennoch zu einem Vorfall, können Täter per Bildbeweis eindeutig identifiziert und überführt werden. Eine breite Palette an Kameras, Komponenten und Zubehör bietet individuelle Branchen-Lösungen für jeden Anspruch und jedes Budget – von lokalen Lösungen bis zur Vernetzung mehrerer Standorte.

Die Videoüberwachung von Arbeits- und Aufenthaltsräumen kann jedoch juristisch wie sozial problematisch sein. Laut österreichischem Gesetz, unter anderem § 78 des Urheberrechtsgesetz, hat jeder Mensch das Recht am eigenen Bild und dessen Privat- oder Intimsphäre darf nicht verletzt werden. Somit dürfen zum Beispiel Umkleiden oder Toiletten nicht überwacht werden. In Arbeitsräumen ist die Videoüberwachung nach §§ 50a ff des Datenschutzgesetz zulässig, wenn ein rechtmäßiger Zweck für die Videoüberwachung vorliegt und darüber hinaus schutzwürdige Interessen der von der Aufzeichnung Betroffenen nicht verletzt werden. Die durch die Videoüberwachung verursachten Eingriffe in das Grundrecht auf Datenschutz dürfen nur im erforderlichen Ausmaß und mit den gelindesten zur Verfügung stehenden Mitteln erfolgen, sodass die Grundsätze des Datenschutzrechtes eingehalten werden. Aufgezeichnete Daten müssen nach 72 Stunden gelöscht werden und die Überwachung muss bei der Datenschutzkommission gemeldet und von dieser genehmigt werden.

Zusätzlich ist von jedem Mitarbeiter die ohne Zwang abgegebene Zustimmung zur Datenaufzeichnung und -auswertung zu geben.

 

Vorsicht ist auch bei, wenn auch nur teilweiser, Überwachung öffentlichen Raums - in einem aktuellen Urteil des EUGH vom 11. Dezember 2014 hat das Gericht die Überwachung von Teilen der Straße verboten. Auch eine Überwachung in geteilten Büros benötigt die Zustimmung aller Mieter.

 

Link zum österreichischen Datenschutzgesetz:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=bundesnormen&Gesetzesnummer=10001597