Während leistbares Wohnen einer der Hauptslogans der Politiker ist, steigen die Mieten ab April wieder weiter an. Die Kategoriemieten verteuern sich um mehr als 5 Prozent, die Richtwertmieten im Bundesländerschnitt um rund 4,6 Prozent, berichtete "Der Standard" am Freitag online.

 

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Unterkünfte der Kategorie A kosten bald 3,43 statt 3,25 Euro pro Quadratmeter (plus 5,5 Prozent) und Kategorie-B-Mieten werden von 2,44 auf 2,57 Euro (plus 5,3 Prozent) erhöht. Die Kategorien C und "D brauchbar" verteuern sich um 5,6 Prozent auf 1,71 Euro, die Quadratmetermieten für Wohnungen der Kategorie "D unbrauchbar" legen um 6,2 Prozent auf 0,86 Euro zu.

 

Zuletzt waren die Kategoriemieten im September 2011 angehoben worden. Sie dürfen erst dann nach oben geschraubtwerden, wenn der Verbraucherpreisindex eine Fünf-Prozent-Hürde überspringt, so die gesetzliche Regelung. Diese Schwelle wurde im Dezember erreicht. Die Kategoriemieten gelten im Wesentlichen für Mietverträge, die vor dem 1. März 1994 abgeschlossen wurden.

 

Richtwertmieten

 

Die Richtwertmieten ziehen heuer zwischen 4,5 und 4,7 Prozent an. Am höchsten ist der neue Richtwert in Vorarlberg (8,28 Euro pro Quadratmeter), Salzburg (7,45 Euro) und der Steiermark (7,44 Euro); am günstigsten ist er im Burgenland (4,92 Euro), in Wien (5,39 Euro) und in Niederösterreich (5,53 Euro). Im Mittelfeld bewegen sich Oberösterreich (5,84 Euro), Kärnten (6,31 Euro) und Tirol (6,58 Euro).

 

Die Richtwertmieten werden regelmäßig alle zwei Jahre wertangepasst - zuletzt wurden sie per 1. April 2012 angehoben. Erhöht wird je nach durchschnittlicher Inflationsrate des vorangegangenen Jahres. Für bestehende Mietverträge gelten die aktuellen Erhöhungen ab 1. Mai, für Neuabschlüsse bereits ab 1. April. Das Richtwertgesetz regelt Altbaumietverträge, die ab 1994 abgeschlossen wurden.

 

Die neuen Richtwerte wurden den Mitgliedern der Wirtschaftskammer laut "Standard" bereits mitgeteilt. Sie müssten aber zur Inkraftsetzung noch vom Justizminister per Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Dies werde für die nächsten Tage erwartet - sofern nicht erneut ein Politikum daraus wird wie 2008 und 2009.

 

2008 wurde eigens das "Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz" (MLG) erlassen, um die Erhöhung abzufedern. Bis dahin hatten sich die Erhöhungen an der Dezember-Inflation des vorangegangenen Jahres orientiert - die lag 2007 aber mit 3,6 Prozent deutlich über der Jahresteuerung von nur 2,2 Prozent. Daraufhin erfolgte die Umstellung.

 

Quelle: wirtschaftsblatt.at (apa)