Der Vorstand der S IMMO AG hat weitere Aktienrückkäufe beschlossen. Mit dem seinerzeitigen Hauptversammlungsbeschluss wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb eines Zeitraums von 30 Monaten ab dem Datum der Hauptversammlung bis zu 10 % des Grundkapitals der S IMMO AG zu erwerben. Die Gesellschaft beabsichtigt derzeit, Aktien bis zu weiteren 3 % des Grundkapitals, also max. 2.043.661 Stückaktien, zurückzukaufen. Der Rückkauf erfolgt zu jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck. Das Rückkaufprogramm beginnt nach Maßgabe der Marktbedingungen am 09.07.2013 und endet spätestens am 18.12.2013. Der Rückkauf bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stammaktien der S IMMO AG und darf sowohl über die Wiener Börse als auch außerbörslich erfolgen, wobei dabei auch das quotenmäßige Veräußerungsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Dabei darf der Gegenwert je Stückaktie jeweils einen Betrag von einem Euro nicht unterschreiten, und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert je Stückaktie darf nicht mehr als 15 % über dem durchschnittlichen Börsenkurs der dem jeweiligen Rückkauf vorausgehenden drei Börsentage an der Wiener Börse liegen.
Ursprung: imv-medien.at