Der Vor­stand der S IMMO AG hat weite­re Ak­ti­en­rückkäufe beschlos­sen. Mit dem sein­erzeitigen Hauptver­sammlungs­beschluss wurde der Vor­stand ermächtigt, mit Zu­stimmung des Auf­sichtsrats inn­erhalb ei­nes Zeit­raums von 30 Mo­na­ten ab dem Da­tum der Hauptver­sammlung bis zu 10 % des Grundkapitals der S IMMO AG zu erwer­ben. Die Gesellschaft beab­sichtigt derzeit, Ak­ti­en bis zu weite­ren 3 % des Grundkapitals, also max. 2.043.661 Stückak­ti­en, zurückzukau­fen. Der Rückkauf erfolgt zu jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck. Das Rückkauf­programm beginnt nach Maßgabe der Marktbedingun­gen am 09.07.2013 und endet spä­tes­tens am 18.12.2013. Der Rückkauf bezieht sich auf die auf Inhaber lauten­den Stamm­ak­ti­en der S IMMO AG und darf sowohl über die Wie­ner Börse als auch außerbörslich erfolgen, wobei dabei auch das quotenmäßige Veräußerungs­recht der Aktionäre aus­ge­schlos­sen wer­den kann. Dabei darf der Gegenwert je Stückak­tie jeweils ei­nen Be­trag von ei­nem Eu­ro nicht un­terschrei­ten, und der höchste beim Rücke­rwerb zu leisten­de Gegenwert je Stückak­tie darf nicht mehr als 15 % über dem durch­schnittli­chen Bör­senkurs der dem jeweiligen Rückkauf vor­ausgehen­den drei Börsentage an der Wie­ner Börse liegen.

 

Ursprung: imv-medien.at